Formulare für Angelegenheiten der Stadt Heimsheim
Balkonkraftwerksförderung der Stadt Heimsheim
Antrag auf kommunale Förderung für Balkonkraftwerke (PDF-Dokument, 115,57 KB)
Im Förderprogramm wird die private Anschaffung von Stecker-Solaranlagen gefördert, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen.
- Balkonkraftwerke ohne Speicher werden mit 5 % des Kaufpreises (bis zu 50,00 EUR) gefördert.
- Balkonkraftwerke mit Speicher werden mit 10 % des Kaufpreises (bis zu 150,00 EUR) gefördert.
- Balkonkraftwerke mit einem Speicher, welche über eine Blackout- bzw. Notstromfunktion verfügen, werden mit 15 % (bis zu 400,00 EUR) gefördert.
Vollständig ausgefüllte Anträge können ausgefüllt über die E-Mail-Adresse Stadtbauamt(@)Heimsheim.de oder auf dem Postweg, Stadtbauamt Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim, Betreff Balkonkraftwerksförderung, eingereicht werden.
Bauangelegenheiten
Bauantragsformulare aller Art erhalten Sie von der zuständigen Baurechtsbehörde Landratsamt Enzkreis.
Bordsteinabsenkungen, Zufahrtsverbreiterungen
Baugrundstücke werden im Rahmen der Ersterschließung mit einer Zufahrt mit 3 m Breite versehen. Es kann ggf. vorkommen, dass eine spätere Verbreiterung der Grundstückszufahrt gewünscht ist.
Antrag auf Genehmigung einer Bordsteinabsenkung (PDF-Dokument, 257,15 KB)(PDF-Dokument, 191,80 KB)
Einzugsermächtigung erteilen
Gaststättenrecht
Gewerbe
Hunde An- und Abmeldung
Kinderausweise - Zustimmungserklärung der Eltern für Ausweisdokumente minderjähriger Kinder
Nistkästen und Fortpflanzungsquartiere
Antrag auf Förderung von Nistkästen und Fortpflanzungsquartiere (PDF-Dokument, 156,73 KB)
Vollständig ausgefüllte Anträge können über die E-Mail-Adresse Stadtbauamt(@)Heimsheim.de oder auf dem Postweg, Stadtbauamt Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim, Betreff Antrag auf Förderung von Nistkästen und Fortpflanzungsquartiere, eingereicht werden.
Obstbaum-Hochstamm Antrag auf Zuschuss
Antrag auf Zuschuss Obstbaum-Hochstamm (PDF-Dokument, 102,67 KB)
Vollständig ausgefüllte Anträge können über die E-Mail-Adresse Stadtbauamt(@)Heimsheim.de oder auf dem Postweg, Stadtbauamt Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim, Betreff: Antrag auf Zuschuss für Obstbaum-Hochstamm, eingereicht werden.
Sanierungsgebiet Stadtkern II
Für eine erfolgreiche Sanierung müssen zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen koordiniert und abgestimmt werden. Das Baugesetzbuch schreibt daher im §144 die Genehmigungspflicht für bestimmte Vorhaben und Vorgänge in Sanierungsgebieten vor.
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (PDF-Dokument, 148,15 KB)
Die Genehmigung, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss, kann auch Grundlage für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten sein. Hierunter fällt auch die finanzielle Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch die Sanierungsbehörde.
Eine sanierungsrechtliche Genehmigung ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung einer baulichen Anlage, wie beispielsweise der Neubau eines Gebäudes, der Umbau oder die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes oder die Umnutzung einer Wohnung in Büroflächen
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen, wie beispielsweise der neue Anstrich oder Verputz einer Fassade, die Erneuerung der Dacheindeckung, der Einbau einer neuen Elektroanlage oder Heizungsanlage.
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken wie beispielsweise die Neugestaltung eines Gartens, die neue Befestigung von Hofflächen, die Herstellung von Stellplätzen.
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast.
- Grundstücksteilungen
- Die Begründung oder Verlängerung schuldrechtlicher Vereinbarungen bezüglich der Grundstücke, wie beispielsweise Miet- und Pachtverhältnisse von mehr als einem Jahr Laufzeit
- Die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie beispielsweise die Grundschuldeintragung, die Aufnahme einer Hypothek oder die Eintragung eines Nießbrauchsrechts
- Der Abschluss schuldrechtlicher Verträge, die durch eine Verpflichtung zur Veräußerung bzw. zur Bestellung eines belastenden Rechts begründet wird, wie beispielsweise die Eintragung eines Vorkaufsrechts

