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DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
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  • Digitalisierung der Erfassung von Einzugsermächtigungen im Web
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Genutzte Technologien
  • HTML Webformular inkl. Speicherung der verschlüsselten, gesendeten Daten
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  • Steurer-Rechnungspflichtiger (Name, Vorname)
  • Mandatsbereiche und evtl. eingegebene Kassenzeichen
  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
  • Captcha-Feld
  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Verarbeitungsunternehmen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:

- Pflegefachfrau/Pflegefachmann

- Krankenpflege

- Kinderkrankenpflege

- Altenpflege

- Heilerziehungspflege

- Entbindungspflege

Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.

Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung

  • durchführen,
  • Prüfungen abhalten und
  • Zeugnisse ausstellen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
  • Ihre Räume müssen groß genug sein.
  • Ihre Räume müssen mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
  • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
    • die Kooperation
      • mit einem geeigneten Krankenhaus,
      • einem ambulanten Pflegedienst oder
      • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
    • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
  • Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung. Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
  • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
  • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
  • Informationen über
    • Lehr- und Stundenpläne
    • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
    • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
    • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.

Kosten

für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: EUR 200,00 bis 300,00

Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

Sonstiges

Die zuständige Stelle überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

Rechtsgrundlage

Landespflegegesetz (LPflG)

  • § 25 Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
  • § 26 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten

Freigabevermerk

15.01.2024; Sozialministerium Baden-Württemberg