Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Ein Sanierungsgebiet ein abgegrenztes Gebiet, in dem die Stadt Heimsheim eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Dazu beschließt der Gemeinderat eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB). Innerhalb des Geltungsbereiches besteht zu Gunsten der Stadt Heimsheim ein besonderes Vorkaufsrecht.
Die Stadt Heimsheim zählt zu den geschichtsträchtigsten Orten im Enzkreis und ihre Wahrzeichen sind schon aus großer Entfernung zu erkennen. Die vier Gebäude Schleglerschloss, Graevenitzsches Schloss, Zehntscheuer und Stadtkirche verleihen der Stadt ihren einzigartigen Charakter. Das historische Gebäudeensemble gruppiert sich um den Heimsheimer Schlosshof. Doch auch im umliegenden Stadtgebiet befinden sich weitere Zeugen der Stadtgeschichte wie z.B. das alte Wasch- und Backhaus oder der Gasthof Waldhorn.
Zur ersten Blütezeit und zur Zeit der "drei Könige zu Heimsen" entwickelte sich die Stadt Heimsheim zu einer klassischen hochmittelalterlichen Stadt, die in einigen Bereichen heute noch erkennbar ist. Die städtebauliche Substanz wurde während den Schleglerkriegen und dem 30 Jährigen Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen.
Bis zum Jahre 1945 entwickelte sich eine historisch-romantisch anmutende und ländlich-bürgerliche Stadt, mit stattlichen Häuserstrukturen und Fachwerkensemble. Diese bauliche Entwicklung bekam einen Höhepunkt mit der Errichtung des Graevenitzsches Schlosses.
Obwohl die Stadt Heimsheim strategisch unbedeutend war, wurde die Stadt am 18. April 1945 kurz vor Ende des zweiten Weltkrieges bombardiert. Der darauf folgende Artilleriebeschuss sorgte dafür, dass die historische Bausubstanz zu 80 % unwiederbringlich zerstört wurde. Die Ursache für diese Tat ist bis heute nicht aufgeklärt.
Nach 1945 wurde die Stadt zunächst notdürftig aufgebaut, denn es galt die über 900 Obdachlose Familien unterzubringen. Der heutige Grundriss der Stadt zeigt im Vergleich zur historischen Stadt, dass beim Aufbau der Stadtgrundriss nicht gänzlich verändert wurde. Den früheren stattlichen Fachwerkhäusern mit Nutzungsmischung in dichter Formation folgte jedoch großteils eine lockere Bebauung im Stil der 50er und 60er Jahre (1 bis 2 geschossig, Satteldach). Eine städtebauliche Leitlinie ist aus dieser Zeit nicht erkennbar.
Erhalten, bewahren aber auch Chancen ergreifen. Es ist nicht das Ziel der Stadtentwicklung zu historisieren. Es ist jedoch wichtig die Identität der Stadt zu wahren, vorhandene wertvolle Substanzen zu erhalten sowie ggf. neuer Nutzung zuzuführen und lebenswert machen. Gleichzeitig ist auf Fehlentwicklungen einzugehen und strukturelle Verbesserungen herbeizuführen. Hierbei ist insbesondere der historische Ortskern unter die Lupe zu nehmen.
Die Stadt Heimsheim wurde bereits im Jahr 2017 in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen und setzt sich seither intensiv mit möglichen Lösungsansätzen für die Entwicklung, Neugestaltung und Neuorientierung Ihrer Stadtmitte auseinander. Im Jahr 2019 hat sie hierfür in Gestalt einer Planungskonkurrenz unter Beteiligung von vier kompetenten Planungsbüros eine qualifizierte und tragfähige Planungs- und Entscheidungsgrundlage geschaffen. Die Ergebnisse dieser Mehrfachbeauftragung und die darauf aufbauenden vertiefenden Untersuchungen ergaben, dass sich das größte Entwicklungspotential und der vordringlichste Erneuerungs- und Entwicklungsbedarf im südlichen Teil des Plangebietes – der sogenannten Unterstadt – befinden. Nach Vorabstimmung mit dem Gemeinderat hat das mit der weiteren Planung beauftragte Büro ARP aus Stuttgart eine Abgrenzung für diesen Entwicklungsabschnitt erstellt, in welchem sich die Stadterneuerungs- und -entwicklungsbemühungen der Stadt Heimsheim vorrangig konzentrieren werden.
Satzung des Sanierungsgebietes mit den am 29.06.2020 beschlossenen Erweiterungen
Durch die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Stadtkern II ergeben sich interessante Fördermöglichkeiten.
Das Vorhaben muss im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes liegen und es muss eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen werden.
Änderungen sind durch ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 für Vorhaben nach §144 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beantragen und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Heimsheim.
Das Vorhaben muss mit den Sanierungszielen in Einklang stehen. Das Vorhaben erfüllt den Tatbestand der umfassenden, und nachhaltigen Erneuerung und Wertsteigerung erfüllen.
Qualitative, gestalterische und städtebauliche Aufwertung mit frühzeitigen und umfassenden Abstimmung mit der Stadt Heimsheim und Landsiedlung.
Durch die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Stadtkern II ergeben sich interessante Fördermöglichkeiten. Eigentümer dürfen sich bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen über eine Bezuschussung der Herstellungskosten in Höhe von 10 % bis 27,5 % freuen. Darüber hinaus können sie für die Modernisierungsaufwendungen eine erhöhte steuerliche Abschreibung (§ 7h EStG, § 10f EStG) geltend machen.
Förderfähig sind Maßnahmen wie haustechnische Verbesserungen, wohntechnische Verbesserungen und bautechnische Verbesserungen, aber auch Grundstücksneuordnungen und ggf. Abbruchkosten.
Die Stadt Heimsheim unterstützt die Eigentümer und ist unter Umständen auch bereit, Gebäude oder Grundstücke (auch in Teilen) für die erfolgreiche Ortskernsanierung zu erwerben.
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Herr Wolfgang Mielitz
Herzogstraße 6a
70176 Stuttgart
Tel. 0711 6677 - 3264
E-Mail wolfgang.mielitz(at)landsiedlung.de
www.landsiedlung.de
25.09.2023
Ausfälle auf den Linien 652, 653, 655 und 765 [mehr]