Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Grundlage für die Pflicht Lärmaktionspläne zu erstellen ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG. Ziel und Zweck ist es lärmempfindliche Gebiete zu definieren, um entsprechende Maßnahmen aufzuzeigen, die den Umgebungslärm dort reduzieren. Das Planwerk selbst – von der Rechtsnatur mit einer Verwaltungsvorschrift zu vergleichen – entwickelt dabei allerdings keine Außenwirkung. Rechtsansprüche Dritter auf die (zeitnahe) Durchführung von Maßnahmen ergeben sich daraus jedoch keine.
Zuständig für die Durchführung der Lärmaktionsplanung sind die Kommunen. Zur Umsetzung hat der Gesetzgeber ein zweistufiges Vorgehen festgesetzt. Am 06.05.2019 hat der Gemeinderat der Stadt Heimsheim die Erstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen. Mit der Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung und Erstellung eines Lärmaktionsplans wurde das Ingenieurbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg beauftragt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 07.01.2020 bis einschl. 07.02.2020 sowie vom 03.05.2021 bis einschl. 04.06.2021 durchgeführt. Der Lärmaktionsplan wurde am 18.10.2021 vom Gemeinderat der Stadt Heimsheim genehmigt.
=> Lärmaktionsplan genehmigte Fassung
In der Ortsdurchfahrt von Heimsheim wurde nachts das Tempo gedrosselt. Damit reagierte der Enzkreis auf Forderungen aus der Schleglerstadt und die zum Teil enorme Lärmbelastung der Anwohner. Die Untersuchungen für einen Lärmaktionsplan hatten ergeben, dass manche Messwerte sogar so hoch sind, dass sie als gesundheitsgefährdend gelten.
Die neue Regelung gilt auf einer Strecke von insgesamt rund 1,1 Kilometern in der Mönsheimer, Hausener und Leonberger Straße während des Nachtzeitraums zwischen 22 und 6 Uhr. Heimsheim reiht sich damit ein in die immer länger werdende Liste der Kommunen im Kreis, bei denen die Geschwindigkeit in den Ortsdurchfahrten auf Tempo 30 verringert wurde.
25.09.2023
Ausfälle auf den Linien 652, 653, 655 und 765 [mehr]