Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Die unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Die Bauleitplanung ist zweistufig und kennt die Planinstrumente Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) als zweistufiges System ausgestaltet, den Flächennutzungsplan und den untergeordneten Bebauungsplan.
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne gehören zu den formellen Bauleitplänen auf Gemeindeebene und sind im Baugesetzbuch geregelt.
Der Flächennutzungsplan ist ein formelles Instrument der Stadtplanung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Der Flächennutzungsplan, als sogenannter vorbereitender Bauleitplan, versteht sich als "erste grobe Planung" für das Gemeindegebiet und ordnet für das gesamte Gemeindegebiet die verschiedenen Nutzungen, wie z.B. Wohnen, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Grünanlagen. Sie bietet auch einen ersten unverbindlichen Ausblick auf mögliche zukünftige Außenentwicklungen und Erweiterungen.
Der Flächennutzungsplan besitzt noch keine allgemeine Verbindlichkeit, es entsteht also für den Bürger kein Anspruch auf die Realisierung der dargestellten Nutzung. Er gibt aber erste Hinweise darauf, wo eine städtebauliche Entwicklung in den nächsten Jahren möglich ist und welche Nutzungen in diesen Entwicklungsbereichen geplant sind.
Die Stadt Heimsheim ist zusammen mit den Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg Mitglied im GVV Heckengäu.
Im Bebauungsplan können Festsetzungen beinhalten wie z.B. die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen. Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.
Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im BauGB im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürger vorsieht. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, welche die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung, Arrondierungen oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung betreffen, sind in § 13 a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenserleichterungen vorgesehen.
Rechtskräftige Bebauungspläne können Sie gegen Gebühr (15,- EUR) als PDF-Datei erhalten. Zu bestellen unter stadtbauamt@heimsheim.de.
25.09.2023
Ausfälle auf den Linien 652, 653, 655 und 765 [mehr]