Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Die Stadt Heimsheim ist eine Kommune ohne eigene Baurechtszuständigkeit. Die baurechtlichen Verfahren werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Enzkreis als untere Baurechtsbehörde durchgeführt.
Die Aufgaben der Stadt Heimsheim beschränken sich dabei auf die Annahme von Bauanträgen, die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen oder für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans in den städtischen Gremien.
Die gesammelten Einwendungen der Angrenzer werden zusammen mit der Stellungnahme der Stadt Heimsheim an das Landratsamt Enzkreis zur weiteren Bearbeitung gesendet.
Bauanträge können
jederzeit postalisch an Stadt Heimsheim, Stadtbauamt, Schloßhof 5, 71296 Heimsheim
persönlich zu den jeweiligen Sprechzeiten im Rathaus
oder im Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz, Östliche Karl-Friedrich-Str. 58, 75175 Pforzheim
eingereicht werden.
Während der Corona-Pandemie bitten wir Sie auf persönliche Abgabe zu verzichten. In den Sprechzeiten werden Antragsmappen im Bürgeramt angenommen, sofern die persönliche Abgabe nicht zu vermeiden ist (große Planmappen u.ä). Die Vorsichtsmaßnahmen sind auch zum Schutz der Besucher des Rathauses. Wir danken für Ihr Verständnis.
Für Bauvorhaben, welches durch einen qualifizierten Bebauungsplan abgedeckt ist, können Sie
das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO oder
gemäß § 51 Abs. 5 bei Gebäudeklassen 1 bis 3 (§ 2 Abs. 4 LBO) das vereinfachte Verfahren nach § 52 LBO
gewählt werden. Bei Bauvorhaben ohne qualifiziertem Bebauungsplan bzw. bei Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 bis 5 (§ 2 Abs. 4 LBO) und Sondergebäuden ist das Genehmigungsverfahren nach § 49 LBO anzuwenden.
Für die Entscheidung über Bauvorhaben werden in Heimsheim die Antragsunterlagen grundsätzlich 3-fach benötigt. Die Planunterlagen, wie amtlicher Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind zusätzlich digital zuzusenden (als Pdf an die E-Mail hoeppel(at)heimsheim.de).
Nicht alle Bauanträge müssen in Sitzungen behandelt werden, lediglich Bauanträge und Bauvoranfragen, die eine Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan benötigen oder außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegen. Die Planunterlagen müssen bis allerspätestens 14 Tage vor der Sitzung des Technischen Ausschusses bei der Stadt Heimsheim vollständig eingegangen sein, damit sie in der nächsten Sitzung beraten werden können.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden die von dem Vorhaben betroffenen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke per Post benachrichtigt. Die Angrenzer haben die Gelegenheit innerhalb von vier Wochen (im Kenntnisgabeverfahren 2 Wochen) nach Zustellung der Benachrichtigung ihre Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit, bereits im Voraus selber die Angrenzer zu informieren und die Zustimmung einzuholen (Das geeignete Formular dazu finden Sie hier).
Während der Corona-Pandemie werden Angrenzerbeteiligungen digital durchgeführt. Sie helfen der Verwaltung, wenn Sie Ihre Zustimmung für die digitale Angrenzerbeteiligung direkt mit der Abgabe des Bauantrags formlos erteilen.
Baurechtsangelegenheiten berühren nicht nur die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern auch private Nachbarrechtsfragen. Für Nachbarrechtsfragen im privatrechtlichen Bereich können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Diese können sie jedoch einsehen unter dem folgenden Link zum Nachbarrechtsgesetz.
Vordrucke, Erlasse, Richtlinien, Vorschriften finden Sie hier
18.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamts Enzkreis [mehr]