Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Die Stadt Heimsheim ist eine Kommune ohne eigene Baurechtszuständigkeit. Die baurechtlichen Verfahren werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Enzkreis als untere Baurechtsbehörde durchgeführt.
Die Aufgaben der Stadt Heimsheim beschränken sich dabei auf die Annahme von Bauanträgen, die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen oder für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans in den städtischen Gremien.
Die gesammelten Einwendungen der Angrenzer werden zusammen mit der Stellungnahme der Stadt Heimsheim an das Landratsamt Enzkreis zur weiteren Bearbeitung gesendet.
Bauanträge werden nur noch digital unter der E-Mailadresse stadtbauamt@heimsheim.de angenommen. Hierzu zählen der klassische Bauantrag, der Bauantrag im vereinfachten Verfahren, ein Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung und der Antrag auf Bauvorbescheid.
Das Stadtbauamt leitet die Antragsunterlagen an die Untere Baurechtsbehörde weiter. Die Bearbeitung erfolgt durch das Landratsamt.
Eine Unterschrift (handschriftlich oder eine qualifizierte Signatur durch den Entwurfsverfasser*in oder Bauherr*in) ist nicht erforderlich.
Für Bauvorhaben, welches durch einen qualifizierten Bebauungsplan abgedeckt ist, können Sie
das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO oder
gemäß § 51 Abs. 5 bei Gebäudeklassen 1 bis 3 (§ 2 Abs. 4 LBO) das vereinfachte Verfahren nach § 52 LBO
gewählt werden. Bei Bauvorhaben ohne qualifiziertem Bebauungsplan bzw. bei Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 bis 5 (§ 2 Abs. 4 LBO) und Sondergebäuden ist das Genehmigungsverfahren nach § 49 LBO anzuwenden.
Die Antragsunterlagen müssen digital im PDF-Format eingereicht werden.
Vorgabe der Dateibezeichnungen von pdfs sind:
Bei der Bezeichnung von Dateien sind lediglich Unterstrich- und Minuszeichen erlaubt (kein Punkt und keine Sonderzeichen).
Die Bezeichnungen sind möglichst einfach und aussagekräftig vorzunehmen (keine Datumsangaben oder interne Vorgangsbezeichnungen).
Hierzu folgende Vorgaben und beispielhafte Benennungen:
- Antragsformular
- Baubeschreibung
- Bauleitererklärung
- Zeichnerischer Teil Lageplan
- Schriftlicher Teil Lageplan
- Abstandsflächenplan
- Grundrisse
- Grundriss Untergeschoss
- Grundriss Erdgeschoss
- Grundriss Obergeschoss
- Grundriss Dachgeschoss
- Ansichten
- Ansichten Ost und West
- Ansicht Nord
- Grundrisse und Ansichten
- Ansichten und Schnitt
- Darstellung Entwässerung
- Unterlagen Wärmepumpe
- Zustimmungserklärung Nachbar
- Betriebs- und Nutzungsbeschreibung
- Straßenabwicklung
- Standsicherheitsnachweis
- Einmessbescheinigung Schnurgerüst
- Wasserwirtschaftliches Gutachten HQ100
- Haftungsverzichtskerlärung Forst
- Abfallverwertungskonzept Abbruch
- Eingrünungsplan
Finden Sie auf der Homepage des LRA Enzkreis bei Formulare&Download unter Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz.
Nicht alle Bauanträge müssen in Sitzungen behandelt werden, lediglich Bauanträge und Bauvoranfragen, die eine Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan benötigen oder außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegen. Die Planunterlagen müssen bis allerspätestens 14 Tage vor der Sitzung des Technischen Ausschusses bei der Stadt Heimsheim vollständig eingegangen sein, damit sie in der nächsten Sitzung beraten werden können.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden die von dem Vorhaben betroffenen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke per Post benachrichtigt. Die Angrenzer haben die Gelegenheit innerhalb von vier Wochen (im Kenntnisgabeverfahren 2 Wochen) nach Zustellung der Benachrichtigung ihre Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit, bereits im Voraus selber die Angrenzer zu informieren und die Zustimmung einzuholen (Das geeignete Formular dazu finden Sie hier).
Während der Corona-Pandemie werden auch die Angrenzerbeteiligungen digital durchgeführt. Sie helfen der Verwaltung, wenn Sie Ihre Zustimmung für die digitale Angrenzerbeteiligung direkt mit der Abgabe des Bauantrags formlos erteilen.
Baurechtsangelegenheiten berühren nicht nur die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern auch private Nachbarrechtsfragen. Für Nachbarrechtsfragen im privatrechtlichen Bereich können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Diese können sie jedoch einsehen unter dem folgenden Link zum Nachbarrechtsgesetz.
Da die Stadt Heimsheim im zweiten Weltkrieg in Kämpfe verwickelt war, empfehlen wir die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung im Vorfeld rechtzeitig zu beantragen.
25.09.2023
Ausfälle auf den Linien 652, 653, 655 und 765 [mehr]