Neuigkeiten
Aktueller Hinweis zur Trinkwasserversorgung und Allgemeinverfügung im Enzkreis
Aufruf zum bewussten Umgang mit Wasser und Entnahmeverbot aus Gewässern
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund eines technischen Defekts an einer unserer zentralen Brunnenpumpen ist die eigene Wasserförderung der Stadt Heimsheim derzeit eingeschränkt. Um die gewohnte Versorgungssicherheit in vollem Umfang zu gewährleisten, beziehen wir aktuell eine deutlich erhöhte Menge an zusätzlichem Trinkwasser von der Bodensee-Wasserversorgung (BWV).
Gerade bei den anhaltend hohen Sommertemperaturen führt dies zu einer enormen Belastung unserer Hochbehälter. Da der Zukauf von Fremdwasser zudem mit erheblichen zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt verbunden ist, bitten wir Sie ab sofort um Ihre Mithilfe.
Wir appellieren daher an alle Haushalte, den Trinkwasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken und besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.
Bitte beachten Sie vor allem folgende Empfehlungen zur Garten- und Außenbewässerung:
- Rasenbewässerung einschränken: Bitte verzichten Sie flächendeckend auf das Sprengen von Rasenflächen. Ein gesunder Rasen erholt sich nach einer Trockenphase in der Regel von selbst.
- Gezielt und in den Abend-/Morgenstunden gießen: Bewässern Sie Beete und Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder späten Abendstunden. Bei Mittagshitze verdunstet ein Großteil des Wassers wirkungslos.
- Keine Befüllung von großen Pools: Wir bitten darum, auf das Neu- oder Nachbefüllen von großen Gartenpools und mobilen Schwimmbecken im Moment zu verzichten.
- Verzicht auf Außenreinigungen: Das Abspritzen von Hofeinfahrten, Terrassen oder Fahrzeugen mit Trinkwasser sollte bis auf Weiteres unterbleiben.
WICHTIGER ZUSATZHINWEIS: Rechtliche Einschränkung der Wasserentnahme im Enzkreis
Flankierend zu unserer lokalen Situation in Heimsheim hat das Landratsamt Enzkreis aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine offizielle Rechtsverordnung erlassen.
Zum Schutz der heimischen Bäche, Flüsse und Seen sowie deren Lebewesen wird die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs ab Samstag, dem 4. Juli, bis zum 15. Oktober 2026 für den gesamten Enzkreis stark eingeschränkt bzw. untersagt.
Bitte beachten Sie, dass das Schöpfen oder Pumpen von Wasser aus öffentlichen Bächen und Flüssen (z. B. zur Gartenbewässerung) in diesem Zeitraum unzulässig ist.
Unser Wassermeister und die Stadtverwaltung arbeiten bereits mit Hochdruck an der Behebung des Schadens an der Brunnenpumpe, um die Eigenversorgung schnellstmöglich wieder vollständig herzustellen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Ihren verantwortungsvollen Umgang mit unserer Natur und unserem Trinkwasser!
Ihre Stadtverwaltung Heimsheim


