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Jetzt Balkonkraftwerksförderung sichern
Mit diesem Förderprogramm möchte die Stadt Heimsheim einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen ihre Energiekosten nachhaltig zu senken.
Kurzinformation zu Steckersolargeräten
Unter dem Begriff „Balkonkraftwerk“ bekannte Steckersolargeräte erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Sie ermöglichen es Mieterinnen und Mietern und Haus-
oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern, einfach und direkt einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Durch vereinfachte Regelungen wird diese Technologie für mehr
Menschen zugänglich.
Eckdaten
- Leistungsgrenze für den Wechselrichter max. 800 Watt
- installierte Gesamtleistung der Solarmodule bis zu 2.000 Watt (i.d.R. max. 4 Module)
- Nutzungsart: Eigenverbrauch (überschüssige Strommenge wird ohne Entgelt in das Netz eingespeist)
- einfache Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Anschluss an Hausnetz per Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker
- keine Insellösung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die private Anschaffung von Balkonkraftwerken in folgenden Varianten:
- Balkonkraftwerke ohne Speicher mit einer Förderung in Höhe von 5 % des Kaufpreises (bis zu 50,00 €)
- Balkonkraftwerke mit Speicher mit einer Förderung in Höhe von 10 % des Kaufpreises (bis zu 150,00 €)
- Balkonkraftwerke mit Speicher und Notstromfunktion (Blackout-Funktion) mit einer Förderung in Höhe von
15 % des Kaufpreises (bis zu 400,00 €)
Steckersolargeräte können auch zusätzlich zu einer bereits bestehenden PV-Dachanlage installiert werden
Einzelne Steckersolargeräte werden bei der Leistungszusammenfassung, zum Beispiel mit größeren Dachanlagen, nicht berücksichtigt. Es besteht also keine Gefahr,
dass durch die Addition der Leistung einer Dachanlage und eines Steckersolargerätes Schwellenwerte erreicht werden, die zu zusätzlichen technischen Anforderungen führen könnten.
Mietwohnungen und Eigentumswohnungen
Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gelten Steckersolargeräte als „privilegierte Maßnahme“. Das bedeutet, dass Mieterinnen und
Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin die Zustimmung der Vermietenden bzw. der Wohnungseigen-
tümergemeinschaft einholen müssen, diese die Installation jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern können.
Speicher für Balkonkraftwerke
Ein Stromspeicher kann das Balkonkraftwerk sinnvoll ergänzen. Tagsüber sammelt die Anlage Sonnenstrom, abends zapft der Haushalt den Akku an. Ein guter Speicher sollte einen hohen Wirkungsgrad aufweisen, sicher sein und bei Hitze und Kälte zuverlässig funktionieren. Sinnvoll sind Speicher zwischen 1 und 2 KWh. Ein Speicher mit 2 KWh reicht, um etwa einen Kühlschrank eine Nacht lang zu betreiben oder mehrere Stunden lang Lampe, Laptop und Router zu versorgen. Noch besser sind Speicher mit einer Notstromfunktion, da diese bei Stromausfall aufgrund der auf dem Speicher fest installierten Steckdose wichtige Geräte (z.B. Kühlschrank, med. Geräte) versorgen können.
Antragsverfahren
Die Förderung beschränkt sich auf private Anlagen auf der Gemarkung Heimsheim. Das Antragsformular sowie eine Übersicht über die erforderlichen Nachweise finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: Antrag auf Balkonkraftwerksförderung
Vollständig ausgefüllte Anträge können per E-Mail an: Stadtbauamt(@)heimsheim.de oder auf dem Postweg an: Stadtbauamt Heimsheim, Schloßhof 5, 71296 Heimsheim, eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig beizufügen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtbauamt (Frau Koufalis, Tel:-Nr. 07033 5357-52) gerne zur Verfügung.


