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Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Stadt Heimsheim
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis erschließt im Rahmen des „Bundesförderprogramms Breitband“ gemeinsam mit der Firma Aytac Bau die Stadt Heimsheim mit Glasfaser (sog. „Weiße Flecken“; Versorgung unter 30 Mbit/s) und somit mit einer modernen und leitungsstarken Infrastruktur. Die geförderten Hausanschlüsse sind für die Eigentümer kostenfrei und ohne zwingende Vertragsbindung mit einem Netzbetreiber verbunden.
Die Erschließungsmaßnahmen wurden im Oktober 2025 gestartet. Die ausführende Baufirma Nermo wird die betroffenen Hauseigentümer rechtzeitig kontaktieren, um einen Termin vor Ort zur Trassenfestlegung der Hausanschlüsse zu vereinbaren.
Begonnen wurde in der Römerstraße, parallel wird im Bereich "Viehtrieb" gearbeitet. Diese Woche wird die Trasse fortgeführt Richtung Kreisverkehr bis hinter die Tankstelle. Parallel werden Hausanschlüsse gebaut und Oberflächen asphaltiert. Kommende Woche ist geplant in "Mittelberg" und "Ziegelwiesenhof" zu arbeiten.
Die Baufirma arbeitet abschnittsweise in den Straßenzügen unter Einhaltung der allgemeinen Vorschriften und Vorgaben. Darunter fällt die mit den Ämtern abgestimmte Verkehrsführung und Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen.
Auf die Freihaltung von Zugängen und Einfahrten wird geachtet. Vereinzelt kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen, wir bitten hierbei um Ihr Verständnis.
Die Hauseigentümer, welche einen kostenlosen Breitbandanschluss beauftragen können, wurden für die bevorstehenden Bauabschnitte bereits angeschrieben. Die angeschriebenen Eigentümer werden gebeten, zeitnah die Beauftragung einzureichen, sofern sie nicht bereits im Vorfeld einen Auftrag über Vodafone oder den Zweckverband erteilt haben. Bei offenen Fragen zur Beauftragung können Sie sich gerne bei der Aytac Bau GmbH melden.
Diese ist per E-Mail: hausanschluss-enzkreis(@)aytacbau.de zu erreichen.
Die Beauftragung muss bis zum Start der Baumaßnahmen in den einzelnen Abschnitten erfolgen. Bei nachträglichen Beauftragungen kann eine kostenfreie Erschließung nicht zugesichert werden.



