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Bürgermeister erhebt Klage gegen Gemeinderatsbeschluss
Pressemitteilung vom 08.09.2025
Heimsheims Bürgermeister erhebt Klage gegen Gemeinderatsbeschluss
Bürgermeister Troll sieht rechtswidrigen Eingriff in die einem Bürgermeister per Gesetz zugewiesenen Aufgaben
Bürgermeister Jürgen Troll hat gegen einen Beschluss des Gemeinderats vom 5. Mai 2025 Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.
Der zur Klage führende Beschluss des Gemeinderats hatte vorgesehen, die Zuständigkeit des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten auf die Entgeltgruppen 1 bis 4 TVöD zu beschränken. Damit wären ihm nur noch Entscheidungen über Reinigungskräfte verblieben, während Personalentscheidungen für sachbearbeitende Verwaltungsmitarbeiter, Bibliothekspersonal, Schulsekretärinnen, Bauhofmitarbeiter und Hausmeister anders als bisher durch den Gemeinderat getroffen werden sollten.
Nach juristischer Prüfung des Vorgangs kommt Bürgermeister Troll zu dem Ergebnis, dass diese Personalentscheidungen jedoch zu den sogenannten „Geschäften der laufenden Verwaltung“ zählen, die nach § 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der alleinigen Zuständigkeit des Bürgermeisters liegen. Der Eingriff des Gemeinderats in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters ist deshalb rechtswidrig.
Diese Einschätzung folgt dem in Baden-Württemberg geltenden Prinzip, dass der Gemeinderat die wichtigen und richtungsweisenden Entscheidungen treffen soll und die Organisation des laufenden Betriebs und die Routinearbeiten der Stadtverwaltung überlässt. „Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt für Kommunen unserer Größe, dem Bürgermeister Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe 8 zu übertragen“, erklärt Troll.
„Seit der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2024 fühlt sich die Stadtverwaltung durch die Gemeinderäte zunehmend ausgebremst und bei der Aufgabenerledigung behindert“ beklagt Bürgermeister Troll.
Aber es gibt auch andere Stimmen im Gemeinderat. Die Stadträtinnen und der Stadtrat der Fraktionen BfH und FFH distanzieren sich ausdrücklich von der Gangart ihrer Gemeinderatskolleginnen und -kollegen. Sie halten die völlig überzogenen Machtansprüche einzelner Mitglieder des Gemeinderats für unangebracht und praxisfern.
Hingegen hat Doro Moritz, die Sprecherin der vier Fraktionen SPD, CDU, FWV und UWV, bereits die nächste beabsichtigte Einschränkung bei der Aufgabenerledigung angekündigt. So sollen künftig Grundstückveräußerung und Grundstückstausch ab 5.000 Euro (bisher 10.000 Euro) im Gemeinderat beschlossen werden und ebenso die Bewirtschaftung der bereitgestellten Haushaltsmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro (bisher 20.000 Euro) einem Gemeinderatsbeschluss zugeführt werden.
„So kann man nicht vernünftig arbeiten“, ist sich Bürgermeister Troll sicher. „Die Beträge hätten angesichts der Kostenexplosionen der vergangenen Jahre längst nach oben angepasst werden müssen.“ Er appelliert nochmals an den Gemeinderat: „Alles was meine Mitarbeiter und ich erwarten, sind Rahmenbedingungen, wie sie bei fast allen baden-württembergischen Gemeinden unserer Größenordnung üblich sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.“
Der Gemeinderat hat nun in der Sondersitzung am 15.09.2025 die Möglichkeit entweder mit einem Richtungswechsel oder mit einer Stellungnahme auf die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängige Klage zu reagieren. Die öffentliche Sitzung findet ab 18.30 Uhr im Barockreitzentrum Heimsheim, Mittelberg 3 statt.


