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DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
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Genutzte Technologien
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  • Steurer-Rechnungspflichtiger (Name, Vorname)
  • Mandatsbereiche und evtl. eingegebene Kassenzeichen
  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
  • Captcha-Feld
  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Stadt Heimsheim
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Neuigkeiten

öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans (LAP Stufe 4)

Erstelldatum14.05.2025

Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung liegt im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025 öffentlich aus.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

zur öffentlichen Auslegung der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4)

Die Lärmaktionsplanung erfasst den vorhandenen Straßenverkehrslärm und schlägt zum Schutz der Gesundheit geeignete Lärmschutzmaßnahmen vor. Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Stadt Heimsheim zuständig für die Aufstellung, Überprüfung des Lärmaktionsplans sowie für die Fortschreibung. Aufgrund des Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Heimsheim am 18.09.2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne zu hören und ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.

Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung liegt öffentlich im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025 auf der Website der Stadt Heimsheim unter dem Link www.heimsheim.de/leben-wohnen/bauen-entwickeln/laermaktionsplan aus.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim in den üblichen Dienstzeiten für alle zur Einsicht ausgelegt. Terminvereinbarungen sind möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

E-Mail: stadtbauamt@heimsheim.de

Fax: Faxnummer: 07033 5357-19

Postanschrift: Stadt Heimsheim, Stadtbauamt, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Heimsheim, 15.05.2025

gez.

Jürgen Troll, Bürgermeister