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öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans (LAP Stufe 4)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
zur öffentlichen Auslegung der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4)
Die Lärmaktionsplanung erfasst den vorhandenen Straßenverkehrslärm und schlägt zum Schutz der Gesundheit geeignete Lärmschutzmaßnahmen vor. Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Stadt Heimsheim zuständig für die Aufstellung, Überprüfung des Lärmaktionsplans sowie für die Fortschreibung. Aufgrund des Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Heimsheim am 18.09.2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne zu hören und ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.
Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung liegt öffentlich im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025 auf der Website der Stadt Heimsheim unter dem Link www.heimsheim.de/leben-wohnen/bauen-entwickeln/laermaktionsplan aus.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim in den üblichen Dienstzeiten für alle zur Einsicht ausgelegt. Terminvereinbarungen sind möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
E-Mail: stadtbauamt@heimsheim.de
Fax: Faxnummer: 07033 5357-19
Postanschrift: Stadt Heimsheim, Stadtbauamt, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Heimsheim, 15.05.2025
gez.
Jürgen Troll, Bürgermeister