Aktuelles aus dem Rathaus
Weihnachtsbaumsammelaktion fällt aus
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes zwingt Feuerwehr zum Rückzug
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hatte die zahlreichen Anfragen von Städten und Gemeinden zum Thema „Christbaumsammlungen durch Vereine“ – teilweise mit bereits skizzierten Hygienekonzepten – sowohl gegenüber dem Umweltministerium als oberster Abfallbehörde als auch gegenüber dem Sozialministerium kommuniziert. Aus Sicht des Landes Baden-Württemberg sind solche Sammlungen nicht mit der CoronaVO vereinbar.
In den FAQ des Landes zur CoronaVO wird hierzu ausgeführt:
Können Christbaumsammlungen von Vereinen/Kirchengemeinden etc. stattfinden?
Christbaumsammlungen von Vereinen und Kirchengemeinden etc. sind kein triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum in Sinne der Corona-Verordnung (§ 1c Absatz 1 Nummer 17). Daher können keine Christbaumsammlungen stattfinden.
geschrieben am 07.01.2021 um 17:30 Uhr.