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Stadtkernentwicklung nimmt wieder Fahrt auf

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 17.06.2020

Darstellung aus bisheriger Ausarbeitung von AlternativenAuf einen interfraktionellen Antrag der Fraktionen Bürger für Heimsheim (BfH), SPD, und Frauen für Heimsheim (FfH) war das Thema Stadtkernentwicklung unverzüglich wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, nachdem in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2020 das Thema per Geschäftsordnungsantrag durch Stadtrat Andreas Wein (Freie Wählervereinigung, FWV) noch wegen der pandemiebedingten unklaren Finanzlage der Stadt mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen vertagt worden war. Bürgermeister Troll zeigte in der umfassenden Aussprache in der Gemeinderatssitzung am 17.06.2020 Verständnis für die diesbezüglichen Unsicherheiten im Gemeinderat, der Haushalt entwickelt sich natürlich nicht planmäßig. Er verwies jedoch auf den Bericht der Stadtkämmerin, dass sich der Haushalt 2020 mit Stand 15.05.2020 um 1,2 Mio Euro verschlechtert, andererseits die Stadt aber auch über 12 Mio Euro flüssige Mittel verfügt und Berlin den Kommunen weiteres Geld zugesagt hat. In Zeiten einer Konjunkturabschwächung sei es umso wichtiger, dass die öffentliche Hand weiter investiere. Die Signale aus Berlin und Stuttgart mit Konjunkturpakten und Rettungsschirmen sprechen eindeutig diese Sprache. Der Gemeinderat beschloss Ziffer 1 des Beschlussvorschlags einstimmig:

1. Mit der Erstellung von Gestaltungsrichtlinien für den Stadtkern sowie städtebaulich–gestalterischen Stellungnahmen bei Einzelbauvorhaben wird das Büro ARP aus Stuttgart auf Grundlage des Honorar- und Leistungsangebotes vom 28.02.2020 in Höhe von 18.816,28 EUR brutto beauftragt.

Stadtrat Dr. Uwe Braun (CDU) stellte Antrag, den Beschluss über die Punkte 2 – 4 des Beschlussvorschlags wegen der unklaren Finanzsituation auf September 2020 zu verschieben. Dieser Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt. Anschließend beschloss der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen (die Stadträte Andreas Wein (FWV) und Walter Müller (FWV) stimmten aus Gründen der Befangenheit nicht mit ab):

2. Mit der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses für den Stadtkern sowie Vertiefung des Bereichs „Lunapark/Stadthaus“ mit Perspektive wird das Büro ARP aus Stuttgart auf Grundlage des Honorar- und Leistungsangebotes vom 28.02.2020 in Höhe von 20.706,- EUR brutto beauftragt.

3. Mit den Planungsleistungen „Platzgestaltung“ mit Grundlagenermittlung und Vorplanung wird das Büro ARP aus Stuttgart auf Grundlage des Honorarangebotes vom 02.03.2020 in Höhe von 13.789,50 EUR brutto beauftragt.

4. Mit den Planungsleistungen „Straßenraum/Oberflächengestaltung“ mit Grundlagenermittlung und Vorplanung wird das Büro ARP aus Stuttgart auf Grundlage des Honorarangebotes vom 02.03.2020 in Höhe von 81.631,47 EUR brutto beauftragt.

geschrieben am 26.06.2020 um 14:00 Uhr.
 
 
 
 
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