Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„Egelsee, 4. Änderung“
Der Gemeinderat hat darüber hinaus am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Egelsee, 4. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes an der Südspitze des Gewerbegebietes Egelsee. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.03.2023 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung der südlichen, bislang unbebauten Fläche geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes angepasst werden, um die Errichtung eines Bürogebäudes auf der Fläche zu ermöglichen.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung werden
vom 22.05.2023 bis einschließlich zum 23.06.2023
im Foyer des Rathauses Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern. Der Zugang ins Rathaus ist während der Auslegung über das Bürgeramt und dem Stadtbauamt ohne Terminvergabe möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich http://www.heimsheim.de/news/ sowie unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Heimsheim, den 11.05.2023
gez.
Jürgen Troll
Bürgermeister