Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Anpassung der städtischen Grünflächenpflege für mehr Biodiversität und Artenschutz
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„Egelsee, 4. Änderung“
Auf dem Friedhof in Heimsheim wurde 1923 ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs errichtet.
Anbei unter dem Link viele Informationen : http://denkmalprojekt.org/2023/heimsheim_enzkreis_wk1_wk2_bw.html
Widmung und Lagebezeichnung „Waldenserstraße“
Anbei der Link zum Film :
Die Förderung erfolgte durch das Programm „Vor Ort für Alle“.
Aus deutschlandweit 757 geförderten Projekten, wurden fünf Projekte filmisch dokumentiert – in Baden-Württemberg wurde die StadtBibliothek Heimsheim ausgewählt!
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28, 28b, 29 bis 31 und § 54 des Infektionsschutz-gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8b des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793, 2815) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
1. Die Corona-Verordnung vom 27. September 2022 (GBl. S. 487), die zuletzt durch Verordnung vom 24. Januar 2023 (GBl. S. 1) geändert worden ist, wird aufgehoben.
2. Alle Verordnungen, die auf Grund der in Nummer 1 genannten Corona-Verordnung erlassen wurden, treten damit außer Kraft, sofern sie nicht zuvor aufgehoben wurden.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Stuttgart, den 28. Februar 2023
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
Kretschmann Strobl Dr. Schopper Olschowski Walker Dr. Hoffmeister-Kraut Lucha Gentges Hermann Hauk Razavi Hoogvliet Bosch
Die Freiwillige Feuerwehr Heimsheim kann den Anbau an die Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses nun nutzen.
Zum 01.12.2022 erhält der neue qualifizierte Mietspiegel 2022 mit den teilnehmenden Kommunen Heimsheim, Friolzheim, Mönsheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg seine Gültigkeit.
Für eine Berechnung klicken sie auf folgenden Link - Mietspiegel Berechnung -
Mietspiegelbroschüre
In den letzten Wochen haben die heimischen Jäger mehrere von der Räude befallene
Füchse tot aufgefunden oder von ihrem Leid erlösen müssen.
1. Was ist Fuchsräude?
Es ist eine durch die Grabmilde verursachte schwere Hauterkrankung. Diese Milben leben und
vermehren sich in der Haut der Füchse, führen zu starken Hautreizungen, Entzündungen, selbst zugefügten Bissverletzungen und Fellverlust. Die Krankheit endet fast immer tödlich.
2. Was muss der Hundebesitzer tun?
Bleiben Sie bitte beim „Gassigehen“ in Wald und Feld unbedingt nur auf den Hauptwegen.
Lassen Sie ihren Hund nicht an Fuchsbauten oder in Wald und Hecken suchen. Vermeiden Sie das Schnüffeln des Hundes an Fuchskot und erst recht an totem Wild.
Melden Sie der Gemeinde oder dem heimischen Jäger unverzüglich das Auffinden von Fuchskadavern oder das Sichten von abgemagerten und/oder räudigen Füchsen.
3. Wann sollten Sie umgehend den Tierarzt aufsuchen?
Falls sich ihr Hund (oder ihre Katze) andauernd kratzt, Fell verliert und blutige Hautstellen sichtbar werden, sollten Sie sofort den Tierarzt aufsuchen. Durch die heutige Tiermedizin ist die Krankheit heilbar. Reinigen und desinfizieren Sie Körbchen, Decken und Spielzeuge ihres Hundes.
Falls Sie Hautjucken oder Hautrötungen an sich selbst feststellen, müssen auch Sie sich in ärztliche Behandlung begeben.
Zugang zur Stadthalle über Behelfsweg notwendig
07.06.2023
Der grüne Hirsch aus dem Schwarzwald übernimmt das e-carsharing auf dem Heimsheimer Schlosshof [mehr]