Bebauungsplanverfahren Egelsee, 4. Änderung
Der Gemeinderat hat darüber hinaus am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Egelsee, 4. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes an der Südspitze des Gewerbegebietes Egelsee. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.03.2023 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung der südlichen, bislang unbebauten Fläche geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes angepasst werden, um die Errichtung eines Bürogebäudes auf der Fläche zu ermöglichen.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Die Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich zum 23.06.2023 im Foyer des Rathauses Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich nachfolgend zum Download bereit:
- Zeichnerischer Teil
- Textlicher Teil
- Begründung