Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Schleglerhof-Areal
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Heimsheim hat aufgrund § 2 (1) BauGB (Baugesetzbuch) in der öffentlichen Sitzung am 11.04.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schleglerhof-Areal“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO (Landesbauordnung) beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 11.04.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zweck der Planung:
Der in den 1950er Jahren im Außenbereich entstandene Reiterhof entspricht aus heutiger Sicht nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt Heimsheim. Das Plangebiet hat eine Größer von ca. 1 Hektar. Im Planungsgebiet befinden sich ein Reiterhof mit Nebenanalagen sowie eine außer Betrieb gesetzter Wasserbehälter der Stadt Heimsheim.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Schleglerhof-Areal“ werden bauleitplanerische Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine zukünftige Folgenutzung und Bebauung geschaffen. Durch die unmittelbare Nähe und Anbindung an das Schulzentrum sowie dem Haus Heckengäu bietet sich das Planungsgebiet für eine Nutzung u.a. für schulische und soziale Zwecke an. Eine Neuordnung der Grundstücke im Planungsgebiet und die Untersuchung der verkehrlichen Erschließungssituation sollen in der Planungsphase erfolgen.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan „Schleglerhof-Areal“ wird nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gem. 2a BauGB aufgestellt.
Heimsheim, 11.04.2022
gez.
Jürgen Troll
Bürgermeister