Aktuelles aus dem Rathaus, Gemeinderat Sitzungsberichte
Amtliche Bekanntmachung
Widmung und Lagebezeichnung „Waldenserstraße“
Der Gemeinderat der Stadt Heimsheim hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 beschlossen, die im Gewerbegebiet Egelsee auf dem Flurstück 5766/65 geplante Erschließungsstraße gemäß § 5 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) als Straße gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 2 StrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Straßenname wurde in derselben Sitzung die Lagebezeichnung „Waldenserstraße“ vergeben.
Die genaue Lage der Widmung ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt gelb hervorgehoben dargestellt:

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die genaue Lage der Widmung ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt gelb hervorgehoben dargestellt:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung und Einstufung der oben genannten Straße kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim, einzulegen.
geschrieben am 24.04.2023 um 18:39 Uhr.