Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
„Schul- und Sportzentrum Hinter Eck, 3. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Heimsheim hat am 12.10.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum Hinter Eck, 3. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat vom 12.10.2020 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom 02.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020 im Schaukasten vor dem Rathaus, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Heimsheim, den 02.11.2020
gez.Jürgen Troll
Bürgermeister